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Verjährung von Forderungen in der Schweiz: Wie weit zurück dürfen Sie fakturieren?

19. Oktober 2026 · facturio.ch

Eine Rechnung von 2019 taucht wieder auf, oder Sie entdecken eine nie fakturierte Leistung. Dürfen Sie noch fakturieren — und durchsetzen? Das Schweizer Recht beantwortet beides mit der Verjährung von Forderungen.

Was die Verjährung mit Ihrer Forderung macht

Die Regelfrist ist grosszügig: Alle Forderungen verjähren in zehn Jahren, soweit das Bundeszivilrecht keine anderen Fristen setzt (Obligationenrecht). Ein gewöhnlicher Beratungshonorar bleibt also ein Jahrzehnt durchsetzbar.

Die Verjährung löscht die Schuld nicht, sie gibt dem Kunden eine Einrede. Das Gericht berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen (OR 142): Die Forderung lebt weiter, bis der Kunde die Einrede erhebt.

Die Zahlung bleibt gültig: Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn eine verjährte Forderung erfüllt worden ist (OR 63). Wer in gutem Glauben begleicht, bekommt das Geld nicht zurück — die Mahnung lohnt sich immer.

Nebenforderungen sterben mit: Verjährt die Hauptforderung, verjähren auch Zins- und weitere Nebenforderungen (OR 133). Ihr Verzugszins erlischt mit dem Honorar.

Die fünfjährigen Uhren, die man übersieht

Nicht alles verjährt in zehn Jahren. Miet- und andere periodische Forderungen, Zinsen, Lebensmittel, Kost und Logis verjähren in fünf Jahren (OR 128).

Ein Eintrag trifft viele Dienstleister: Arbeiten von Handwerkern, Detailkäufe, ärztliche Behandlung, Dienstleistungen von Advokaten, Rechtsvertretern und Notaren sowie die Arbeit von Angestellten für ihre Arbeitgeber stehen alle auf derselben fünfjährigen Frist (OR 128 Ziff. 3). Die Rechnung eines Schreiners oder Anwalts läuft kurz, die eines IT-Beraters nicht.

Die Uhr beginnt mit der Fälligkeit, nicht mit dem Leistungsdatum: Die Verjährung beginnt, sobald die Forderung fällig ist (OR 130). Bei 30 Tagen Zahlungsfrist läuft sie ab dem Tag nach Ablauf.

Vertraglich geht es nicht: Die Verjährungsfristen können nicht durch Vertrag geändert werden (OR 129) — eine 20-Jahres-Klausel in Ihren AGB taugt so viel wie die Sechs-Monats-Klausel des Kunden.

Unterbrechung, Stillstand und Verzicht

Das Schuldanerkenntnis unterbricht die Verjährung — insbesondere Zins- oder Teilzahlungen, Verpfändung oder Bürgschaft (OR 135 Ziff. 1). Ein schriftliches «Ich zahle nächsten Monat» startet die Uhr neu; bewahren Sie jedes Versprechen auf.

Auch Ihre Schritte wirken: Betreibung, Sühneantrag, Klageantrag oder Konkursbegehren unterbrechen die Verjährung (OR 135 Ziff. 2), und in der Betreibung beginnt mit jedem Schritt eine neue Frist (OR 138). Wer konsequent weiterverfolgt, verliert die Forderung nie.

Nach der Unterbrechung läuft eine neue Frist; bei öffentlich beurkundetem Anerkenntnis oder rechtskräftigem Urteil immer zehn Jahre (OR 137). Schriftlich vereinbarte Vergleichs- oder Mediationsgespräche hemmen die Verjährung für ihre Dauer (OR 134 Ziff. 8).

Sichern Sie sich in einer Sanierung den schriftlichen Verzicht: Auf die Verjährungseinrede kann höchstens für zehn Jahre ab Fristbeginn verzichtet werden (OR 141). Die Betreibung selbst ist billige Versicherung: Für eine Forderung unter CHF 10 000 kostet sie rund CHF 50 bis 100, vorgeschossen vom Gläubiger und bei rechtmässiger Betreibung der Forderung zugeschlagen (KMU-Portal).

Alte Rechnungen, MWST und das Vorgehen am Montag

Die Steueruhr läuft nach eigenem Kalender: Das Recht, die Steuerforderung festzulegen, verjährt fünf Jahre nach Ende der Steuerperiode, in jedem Fall zehn Jahre (MWSTG). Ihre Forderung kann längst verjährt sein, während die ESTV dieselbe Periode noch veranlagen kann.

Alte Lieferantenrechnungen wirken umgekehrt: Treten die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs später ein, wird er in der Periode vorgenommen, in der sie eingetreten sind — inklusive früher nicht abgezogener Vorsteuer (MWSTG Art. 32). War der Kauf bereits im Einsatz, sinkt der Betrag um ein Fünftel pro Jahr bei beweglichen Gütern und Dienstleistungen.

Ist die Forderung endgültig tot, folgt die Steuer: Die ESTV-Praxis zählt eine verjährte Restforderung zu den definitiven Fällen, in denen die Steuerbasis korrigiert werden kann (ESTV-Praxis).

Die Arbeitsregeln sind einfach: fakturieren, sobald die Leistung erbracht ist, jede offene Forderung fristen, Anerkenntnisse schriftlich einholen und vor Entstehen der Einrede vollstrecken. facturio datiert und nummeriert jede Rechnung, fügt einen konformen QR-Rechnungsteil an, mahnt automatisch und dokumentiert den Zahlungsweg — Sie wissen stets, welche Forderungen leben.

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