← Alle Artikel

Sozialversicherungen für Selbstständige: Ein vollständiger Überblick

17. August 2026 · facturio.ch

Als Selbstständiger bist du für deine eigenen Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich – AHV, IV und EO – ohne Arbeitgeber, der sie mit dir teilt.

Die Beiträge

Du zahlst AHV/IV/EO-Beiträge auf dein Nettoeinkommen über deine Ausgleichskasse. Das sind die Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzsysteme, die die erste Säule bilden.

Die drei werden gemeinsam als ein einziger Beitrag erhoben, der auf deinem Nettoeinkommen berechnet wird. Du zahlst den vollen Betrag selbst, ohne Arbeitgeberanteil.

Die AHV deckt Alters- und Hinterlassenenrenten, die IV die Invalidität und die EO den Erwerbsersatz bei Ereignissen wie Mutterschaft oder Militärdienst.

Die Ausgleichskasse stellt dir Rechnung auf Basis deines eingeschätzten Einkommens, mit periodischen Zahlungen und einer Schlussabrechnung, sobald die tatsächlichen Zahlen bekannt sind.

  • AHV (Alter und Hinterlassene).
  • IV (Invalidität).
  • EO (Erwerbsersatz, z. B. Mutterschaft).

Was freiwillig ist

Die zweite Säule (berufliche Vorsorge) ist für die meisten Selbstständigen freiwillig, aber fürs Alter sehr empfohlen. Die dritte Säule (3a) ist freiwillig und steuerlich begünstigt.

Angestellte erhalten die zweite Säule über ihren Arbeitgeber, Selbstständige müssen sie selbst organisieren. Der Beitritt zu einer Vorsorgeeinrichtung ist möglich und oft klug.

Die dritte Säule (3a) ist ein privates, steuerlich abzugsfähiges Sparkonto, das allen offensteht. Für Selbstständige ist sie ein zentrales Instrument der Altersvorsorge.

Die erste Säule allein reicht selten für einen komfortablen Ruhestand. Die Kombination aus erster, zweiter und dritter Säule ist der Weg, wie Selbstständige eine sichere Rente aufbauen.

Baue dein eigenes Sicherheitsnetz

Ohne Pensionskasse musst du deine Altersvorsorge selbst aufbauen. In die Säule 2 oder 3a einzuzahlen ist nicht nur kluge Steuerplanung – es ist deine Rente.

Fange früh an, auch mit kleinen Beträgen. Der Zinseszinseffekt trägt über ein Arbeitsleben die Hauptlast, und Selbstständige haben keinen Arbeitgeberbeitrag als Stütze.

Behandle deine Beiträge als festen Kostenfaktor deines Geschäfts und lege sie automatisch von jeder Rechnung zur Seite, statt sie am Jahresende nachzuschieben.

Überprüfe deine Vorsorgesituation alle paar Jahre. Wächst dein Einkommen, sollte auch der Anteil wachsen, den du ins Alter lenkst.

Wem du was zahlst – und wie

Deine Beiträge der ersten Säule laufen über deine kantonale Ausgleichskasse – dieselbe Stelle, die zu Beginn deinen Selbstständigenstatus abgeklärt hat.

Für die zweite Säule kannst du einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Freizügigkeitseinrichtung beitreten, oft über einen Berufsverband.

Die dritte Säule (3a) eröffnest du bei einer Bank oder Versicherung und finanzierst sie selbst. Die Einzahlungen sind gesetzlich pro Jahr begrenzt.

Bewahre Belege jeder Einzahlung auf. Sie sind dein Nachweis des Anspruchs und – bei der Säule 3a – die Grundlage deines Steuerabzugs.

Weiterführende Lektüre — From Payslip to Lohnausweis auf strongwinds.ch: praktische KI-Routinen für Schweizer Freelancer und KMU.

Erstelle in Minuten konforme Schweizer QR-Rechnungen

facturio.ch erstellt mit jeder Rechnung SIX-konforme QR-Rechnungen – damit du dich auf deine Arbeit konzentrieren kannst, nicht auf den Papierkram.

Kostenlos starten