Wie viel darfst du in der Schweiz abrechnen, ohne selbstständig zu sein?
Du kannst in der Schweiz Rechnungen stellen und bezahlt werden, ohne ein Unternehmen anzumelden — bis zu einer gewissen Grenze. Die Linie zwischen «Privatperson, die gelegentlich Rechnung stellt» und «selbstständiger Person, die sich registrieren muss» zieht eine überraschend kleine Zahl: CHF 2'500 pro Jahr.
Die CHF-2'500-Regel
Wenn du neben einem regulären Job Geld verdienst — ein Freelance-Projekt, ein Beratungsauftrag, ein einmaliges Mandat —, verlangt die AHV-Ausgleichskasse erst dann eine Registrierung als selbstständig, wenn dieses Nebeneinkommen bedeutend wird. Die praktische Schwelle liegt bei CHF 2'500 pro Jahr.
Unter CHF 2'500 Nebeneinkommen ist die AHV-Registrierung freiwillig. Das gilt jedoch nur, wenn mindestens eine der folgenden Situationen auf dich zutrifft:
- Du bist zugleich angestellt (dein Haupteinkommen unterliegt bereits den AHV-Abzügen).
- Du beziehst Arbeitslosen-Taggeld.
- Du bist verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, führst den Haushalt und dein Partner bezahlt AHV-Beiträge.
Die drei Ausnahmen weisen alle in dieselbe Richtung: Dein Haupteinkommen ist bereits anderweitig durch obligatorische AHV-Beiträge abgedeckt. Das Nebeneinkommen gilt als kleiner Zusatz und nicht als Geschäft.
Trifft keine der Ausnahmen zu, kann dich die Ausgleichskasse auch unter CHF 2'500 als selbstständig einstufen. Deshalb lohnt es sich, deine individuelle Situation zu prüfen, statt anzunehmen, die Zahl allein schütze dich.
Faustregel: Gelegentliches Nebeneinkommen unter CHF 2'500 pro Jahr lässt sich in der Regel als Privatperson abrechnen — ohne Firmenanmeldung.
Wann die Registrierung obligatorisch wird
Du musst dich bei deiner kantonalen Ausgleichskasse als selbstständig registrieren, wenn deine Situation eine der folgenden Grenzen überschreitet:
- Dein Nebeneinkommen übersteigt CHF 2'500 pro Jahr.
- Die Selbstständigkeit wird zu deiner Haupttätigkeit, unabhängig vom Betrag.
- Du erfüllst mehrere Kriterien echter Selbstständigkeit (eigener Firmenname, eigenes wirtschaftliches Risiko, mehrere Kunden, unabhängige Stellung).
Die Grenze von CHF 2'500 ist der klarste Auslöser, aber nicht der einzige. Unabhängig vom Betrag ist die Registrierung erforderlich, sobald die Arbeit zu deiner Haupttätigkeit wird.
Die Behörden schauen auch auf die Substanz des Verhältnisses. Führst du einen eigenen Firmennamen, trägst dein eigenes wirtschaftliches Risiko, bedienst mehrere Kunden und arbeitest unabhängig, bist du in ihren Augen selbstständig.
Nach der Registrierung bezahlst du AHV/IV/EO-Beiträge auf das selbstständige Einkommen und musst ordnungsgemäss Buch führen. Es ist ein administrativer Schritt, aber ein überschaubarer — und er hält dich auf der richtigen Seite der Regeln.
Die CHF-100'000-MWST-Schwelle
Unabhängig von den AHV-Regeln gibt es die Mehrwertsteuer-(MWST-)Schwelle. Übersteigt dein Jahresumsatz CHF 100'000, musst du dich für die MWST registrieren.
Eine MWST-registrierte Rechnung muss deine MWST-Nummer (die UID mit dem Zusatz MWST), den anwendbaren Satz und den Steuerbetrag ausweisen. Das gilt, ob du als Privatperson oder als Einzelfirma abrechnest.
Unter CHF 100'000 bist du nicht MWST-pflichtig und erhebst sie nicht. Es ist empfehlenswert, wenn auch nicht zwingend, auf der Rechnung «Nicht MWST-pflichtig» zu vermerken, damit der Kunde versteht, warum keine Steuer ausgewiesen ist.
Halte die beiden Schwellen gedanklich getrennt — sie sind völlig unabhängig. Du kannst unter CHF 100'000 liegen und trotzdem zur AHV-Registrierung verpflichtet sein, und auch das Umgekehrte kommt vor.
Privatrechnung vs. Rechnung einer Einzelfirma
Eine Privatrechnung stellst du als natürliche Person aus, ohne Firma. Sie muss trotzdem alle üblichen Schweizer Rechnungselemente enthalten.
Der Unterschied ist administrativ: kein Handelsregistereintrag, keine AHV-Registrierung als Selbstständige unter der Schwelle und keine MWST. Du stellst einfach die Arbeit in Rechnung, die du als Einzelperson geleistet hast.
Eine Einzelfirma ist ein registriertes Unternehmen. Du trittst unter einem Firmennamen auf, registrierst dich bei der AHV-Ausgleichskasse und — über CHF 100'000 — für die MWST. Ihre Rechnungen tragen den Firmennamen und, wenn anwendbar, die MWST-Angaben.
Welche Form du auch wählst: Eine vollständige Rechnung hält dich konform und leicht bezahlbar. Gib mindestens deinen vollständigen Namen und deine Adresse, die Angaben des Kunden, Rechnungs- und Leistungsdatum, eine fortlaufende Nummer, eine klare Beschreibung der Leistung und die Zahlungsangaben an — idealerweise eine Schweizer QR-Rechnung.
- Dein vollständiger Name und deine Adresse (als Aussteller).
- Name und Adresse des Kunden.
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum oder -zeitraum.
- Eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer.
- Eine klare Beschreibung der Leistung und den Betrag.
- Zahlungsangaben — idealerweise eine Schweizer QR-Rechnung.
Weiterführende Lektüre — The Swiss QR-Bill Without Errors auf strongwinds.ch: praktische KI-Routinen für Schweizer Freelancer und KMU.
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