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MWST-Rundung auf Schweizer Rechnungen: Was das Gesetz verlangt — und was nur Gewohnheit ist

21. Oktober 2026 · facturio.ch

Nehmen Sie eine Beratungsrechnung über CHF 1’234.50: Bei 8.1 % entsteht eine MWST von CHF 99.9945 — ein Betrag, den keine Kasse, kein Journal und kein Bankkonto aufnehmen kann. Jede Rechnungssoftware muss entscheiden, wie sie mit diesem halben Rappen umgeht, und das Gesetz überlässt die Entscheidung Ihnen: Weder das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) noch die Verordnung (MWSTV) enthält eine Rundungsvorschrift. Festgelegt ist stattdessen, was eine Rechnung zeigen muss — und was Sie schulden, wenn der ausgewiesene Steuerbetrag zu hoch ist.

Was das MWSTG tatsächlich verlangt

Der Rahmen, nicht die Dezimalen: Eine Rechnung muss «den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag» ausweisen; bei Preisen inklusive MWST genügt die Angabe des Satzes. Wie Sie auf die ausgewiesenen Rappen kommen, bleibt offen.

Der Anker ist das Entgelt: Die Steuer ist, was der anwendbare Satz auf den effektiv berechneten Betrag ergibt — das Runden ist deshalb der letzte Schritt der Berechnung, nie einer darin.

Eine Bestimmung greift aber: Wer zu hohe Steuer ausweist, schuldet den ausgewiesenen Betrag, sofern die Rechnung nicht berichtigt wird oder nachgewiesen ist, dass der Eidgenossenschaft keine Steuer entgangen ist — nach oben gerundete MWST ist echte Steuerschuld, keine Kosmetik.

Der ausgewiesene Betrag reist weiter: Steuerpflichtige Kundinnen und Kunden ziehen «die ihnen in Rechnung gestellte Inlandsteuer» als Vorsteuer ab; eine Rundungsmethode, die jeden Monat wechselt, exportiert den Lärm auch in deren Buchhaltung.

Kaufmännisches Runden ist der Arbeitsstandard

Schweigen die Gesetze, greift die Praxis auf das kaufmännische Runden zurück — auf den Rappen, halbe Rappen aufwärts. Das ist der Standard, mit dem auch die ESTV arbeitet.

Ihre Praxispublikationen behandeln die Rundung nur am Rande, und auch dort gelten kaufmännische Regeln: Das MWST-Info 09 hält eine Rundung des berechneten Korrekturschlüssels nach kaufmännischen Regeln auf mindestens zwei Stellen nach dem Komma für sachgerecht.

Software unterscheidet sich im Ort des Rundens: pro Zeile runden und summieren oder das Netto je Steuersatz summieren und einmal runden; beide Wege sind vertretbar und unterscheiden sich höchstens um einen Rappen.

Wo das Gesetz Rechenvorgaben macht, verlangt es Folgerichtigkeit, nicht Dezimalen: Die gewählte Umrechnungsbasis bei Fremdwährungen — Monatsmittel-, Tages- oder Konzernkurs — ist während mindestens einer Steuerperiode beizubehalten; gönnen Sie Ihrer Rundungsmethode die gleiche Stabilität.

Bargeld, Münzen und die 5-Rappen-Gewohnheit

Das berühmte Runden auf fünf Rappen ist ein Zahlungsbrauch mit physischer Ursache: Das Zweirappenstück wurde auf den 1. Januar 1978, das Einrappenstück auf den 1. Januar 2007 ausser Kurs gesetzt — das Fünfrappenstück ist seither die kleinste Kursmünze (SNB).

Die Totalen an der Kasse werden deshalb auf die nächsten fünf Rappen gerundet — mit Münzen kann niemand auf den Rappen zahlen oder wechseln; der Brauch regelt den Moment der Zahlung, nicht die Rechnungsarithmetik.

Elektronische Zahlungen brauchen keine Münzen: QR-Rechnung oder Überweisung übertragen den exakten Rappenbetrag — nichts zwingt zu Fünfrappenschritten, wenn die Kundin oder der Kunde so bezahlt.

Runden Sie einen Barbetrag, zeigen Sie beide Zahlen — das gerechnete Total und eine eigene Zeile «bar zu zahlen, gerundet» — damit die Steuer ans Entgelt gebunden bleibt und die Differenz sichtbar verbuchbar ist.

Praktische Checkliste für saubere Totalen

Rechnungen in Fremdwährung rechnen Sie zuerst um und runden zuletzt: Für die Berechnung der geschuldeten Steuer sind Entgelte in Fremdwährung im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung in Landeswährung umzurechnen — zum Monatsmittel- oder Tageskurs der ESTV (Art. 45 MWSTV).

Runden Sie nie das Netto und nie den Satz: Wenden Sie den anwendbaren Satz exakt an, gruppieren Sie Rechnungen mit mehreren Sätzen je Satz und runden Sie nur die entstehende Steuer je Satz.

Gleichen Sie jede Periode ab: Die ausgewiesene Steuer je Satz sollte mit der deklarierten übereinstimmen; Räpplerdifferenzen aus dem Zeilenrunden sind normal — halten Sie sie sichtbar, statt sie wegzubuchen.

Dann fixieren Sie die Einstellung — in Software und Buchhaltung — und prüfen sie nach jedem Update neu. facturio berechnet die Steuer vom Entgelt zum gesetzlichen Satz und wendet eine konsistente Rundungsregel an — saubere Totalen ohne Handarbeit.

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